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Jeder Modellflugpilot muss eine gültige „Modellflug-Haftplichtversicherung“ haben
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Nichtmitgliedern ist das Fliegen ohne vorherige Meldung bei der Vereinsleitung untersagt
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Das Betreten der Lande bzw. Startbahn ist nur den Piloten erlaubt
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Das Überfliegen der parkenden Autos, der Vereinseinrichtungen und der Zuschauer ist strengstens untersagt
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Verursachte Schäden an Personen und Gegenständen sind der Vereinsleitung ohne Ausnahme sofort mitzuteilen
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Das Befahren der umliegenden Agrargrundstücke ist verboten Am Flugplatz ist Ordnung und Sauberkeit zu halten.
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Mit den Vereinseigenen Einrichtungen ist pfleglich umzugehen
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Eltern haften für ihre Kinder
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Lehrer/Schülerfliegen ist das erste Mal bei Terminvereinbarung jederzeit kostenlos möglich
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